lt. Coronaschutzverordnung gibt es ab dem 13.01.2022 einige Erleichterungen für den Zutritt zur Turnhalle und Schwimmbad.
Folgende Zugangsregelungen gelten ab sofort für die städtischen Sportstätten:
- Nachweis über die vollständige Impfung (+14 Tage) und negativer Test
- Nachweis der Genesung (nicht älter als 6 Monate) und negativer Test
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren benötigen keinen Testnachweis (Schultestung)
- Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sind zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten bis zum 16.01.22 den immunisierten Personen gleichgestellt (d.h. Vorlage Schnelltest), ab 17.01,. ist der Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung und der negative Test erforderlich
- Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test
Keine Testpflicht bei:
- Nachweis der Boosterimpfung (gültig ab Erhalt der Impfung)
- Genesung nach vollständiger Impfung (Nachweis: Impfnachweis und positiver PCR-Test nicht älter als 3 Monate)