Aktuelle Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022

lt. Coronaschutzverordnung gibt es ab dem 13.01.2022 einige Erleichterungen für den Zutritt zur Turnhalle und Schwimmbad.

 

Folgende Zugangsregelungen gelten ab sofort für die städtischen Sportstätten:

Keine Testpflicht bei: