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Den aktuellen Aufnahmeantrag können sie sich hier herunterladen.

 

 

Beitragsordnung

(gem. § 7 der Vereinsordnung)

 

1. Regelungen
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.

 

2. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge sind gültig ab 01.07.2019.

 

3. Mitgliedsbeiträge
(Halbjahresbeiträge) pro Person beschlossen von der Mitgliederversammlung am 28.03.2019:

Beitragsklasse I: Inaktives Fördermitglied
Beitragsklasse II: Abteilungen Schwimmen und Turnen

    Klasse I Klasse II
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 6,00 € 21,00 €
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schüeler, Studenten und Auszubildende bis 25 Jahre 9,50 € 27,00 €
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 12,50 € 33,00 €
Familien mind. 1 Erwachsener und 1 Kind/Jugendlicher 15,50 € 54,00 €

 

4. Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 15,00 €, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird. Bei Beitragsklassenwechsel oder bei Aufnahme weiterer Familienmitglieder wird keine erneute Aufnahmegebühr erhoben.

 

5. Kurse / Veranstaltungen
Für Kurse und Veranstaltungen des Vereins gelten besondere Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Kursgebühren für Mitglieder und Nicht-Mitglieder richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung.

 

6. Ergänzungen
• Um unser Sportangebot kennen zu lernen, können Nicht-Mitglieder bis zu drei Mal an den Sportstunden ohne Mitgliedschaft teilnehmen. Ausgenommen sind Sportgruppen, die ein Mindestkönnen voraussetzen und Kurse.
• Sport-/Wettkampfkleidung und Ausrüstung müssen grundsätzlich von den Mitgliedern selbst bezahlt werden.
• Die Beiträge gelten ab dem Datum, der in der Beschlussfassung zur Beitragsänderung genannt wird, die Beiträge gelten solange, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Beschluss fasst.
• Gegen einen jährlichen Nachweis zahlen Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr weiterhin den Beitrag für Jugendliche. Der Nachweis ist bis zum 30.11. eines Jahres unaufgefordert vorzulegen. Wird kein Nachweis vorgelegt, wird automatisch ein Erwachsenenbeitrag berechnet. Wird der Nachweis später vorgelegt, kann erst zum nächsten Beitragseinzug die Änderung berücksichtigt werden.
• Ein Wechsel in die nächst höhere Altersklasse bei Kindern und Jugendlichen erfolgt erst im darauffolgenden Halbjahr.
• Zur Familie gehören in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner und deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sofern die Kinder sich über dieses Alter hinaus weiterhin in der Ausbildung bzw. im Studium befinden, sind diese längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienmitgliedschaft Vereinsmitglied. Die entsprechenden Nachweise sind durch die betroffenen Mitglieder vorzulegen (s.o.)
• In sozialen Härtefällen kann ein formloser Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorliegenden Nachweise.

 

7. Zahlungen
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Die Beiträge werden halbjährlich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres fällig und im ersten Monat des laufenden Halbjahres mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Eintritt innerhalb des Jahres wird ein anteiliger Beitrag berechnet. Gezahlte Beiträge werden bei Ausscheiden aus dem Verein nicht erstattet. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich dem Verein mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Bei Änderung der Bankverbindung muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Der Verein ist berechtigt, Rücklastschriftgebühren und durch die Rücklastschrift entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.

 

8. Änderungsbeschlüsse

Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

 

9. Letzter Beschluss

Beschlossen am 28.03.2019